VAARHAFT
EU AI ACT · ARTIKEL 50
02AUG2026

Artikel 50 macht unmarkierte KI-Bilder zum Compliance-Verstoß — ab diesem Datum.

Die Transparenzpflichten des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. KI-generierte und KI-manipulierte Bilder müssen gekennzeichnet werden — maschinenlesbar durch Anbieter, sichtbar offengelegt durch Betreiber. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

15 Mio. €

maximales Bußgeld je Verstoß — oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist (Art. 99 Abs. 4)

50 (2)+(4)

die zwei Absätze, die KI-Bilder regeln: maschinenlesbare Kennzeichnung und sichtbare Deepfake-Offenlegung

62 %

Trefferquote von Menschen beim Erkennen von KI-Bildern — kaum besser als der Zufall (Microsoft AI for Good Lab, 2025)

72 h

genügen, um Ihren gesamten Bildbestand zu auditieren — der Plan steht unten

Die Pflichten

Was ab dem 2. August 2026 gilt

Artikel 50 unterscheidet zwischen denen, die generative KI-Systeme bauen, und denen, die sie nutzen. Beide Rollen tragen eigene Pflichten — und die meisten Unternehmen, die mit KI-Bildern arbeiten, sind Betreiber, ohne es zu wissen.

ART. 50 ABS. 2
Anbieter

Maschinenlesbare Kennzeichnung

Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen, sodass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind — wirksam, interoperabel und belastbar, soweit technisch machbar.

ART. 50 ABS. 4
Betreiber

Sichtbare Deepfake-Offenlegung

Wer KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse zeigen, muss das klar offenlegen. Künstlerische und satirische Kontexte genießen ein leichteres Regime — kommerzielle Kommunikation nicht.

ART. 99 ABS. 4
Durchsetzung

Bußgelder ab dem ersten Tag

Nationale Marktüberwachungsbehörden können Verstöße gegen Artikel 50 mit Bußgeldern bis 15 Millionen Euro oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes ahnden. Eine Schonfrist gibt es nicht — die Pflichten sind ab dem 2. August 2026 durchsetzbar.

AUSNAHMEN
Grenzen

Was nicht darunter fällt

Unterstützende Funktionen und Standardbearbeitung, die den Inhalt nicht wesentlich verändern — Farbkorrektur, Zuschnitt, moderate Retusche — bleiben außerhalb der Kennzeichnungspflicht. Wo genau die Grenze verläuft, konkretisieren die Transparenz-Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026.

Wer haftet

Die meisten Unternehmen sind Betreiber — und haften selbst

ART. 50 ABS. 2

Anbieter (Provider)

Entwickelt ein generatives KI-System oder verändert es wesentlich. Schuldet die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Ausgabe selbst — Wasserzeichen, Metadaten, Herkunftssignale.

Modellhersteller · Bildgenerierungs-Plattformen · Unternehmen mit eigenem Fine-Tuning

ART. 50 ABS. 4

Betreiber (Deployer)

Nutzt KI-Systeme in eigener Verantwortung und veröffentlicht die Ergebnisse. Schuldet die sichtbare Offenlegung — unabhängig davon, welches Tool das Bild erzeugt oder welche Agentur es geliefert hat.

Marketing-Teams · E-Commerce · Versicherer · Medienhäuser · Auftraggeber von Agenturen

Die Rolle wird je Einsatz beurteilt, nicht je Unternehmen — eine Organisation kann gleichzeitig Anbieter und Betreiber sein.

Der Rechtsrahmen

Vier Daten führten zur Durchsetzung

10. JUN 2026

Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte

Der Verhaltenskodex des AI Office — der praktische Maßstab dafür, was als angemessene Kennzeichnung und Offenlegung gilt.

20. JUL 2026

Transparenz-Leitlinien der Kommission

Die verabschiedeten Leitlinien legen Artikel 50 aus: Anwendungsbereich, Ausnahmen und das Zusammenspiel von maschinenlesbarer Kennzeichnung und sichtbarer Offenlegung.

24. JUL 2026

Digital Omnibus on AI im EU-Amtsblatt

Verordnung (EU) 2026/1744 wird veröffentlicht — die letzten Anpassungen am Rechtsrahmen, wenige Tage vor Geltungsbeginn.

02. AUG 2026

Artikel 50 gilt

Die Transparenzpflichten und das Bußgeldregime sind in allen 27 Mitgliedstaaten durchsetzbar.

Das 72-Stunden-Audit

Ihr Bildbestand — auditiert in 72 Stunden

Drei Tage vom Kick-off bis zur Maßnahmenliste. Der Fraud Scanner klassifiziert Ihren Bestand im großen Maßstab; unser Team übersetzt die Befunde in konkrete Kennzeichnungs-Schritte.

01TAG 1

Bestandsaufnahme & Scan

Wir erfassen Ihren Bildbestand — Website, Kampagnen, Produktbilder, Social Media — und prüfen ihn gesammelt mit dem Fraud Scanner.

02TAG 2

Klassifizierung

Jedes Bild wird eingeordnet: KI-generiert, KI-manipuliert oder authentisch — inklusive aktuellem Kennzeichnungsstatus, Metadaten und Herkunftssignalen.

03TAG 3

Report & Maßnahmen

Sie erhalten einen priorisierten Report: welche Bilder gekennzeichnet werden müssen, welche ersetzt werden sollten und wo Ihr Veröffentlichungsprozess einen Prüfschritt braucht.

Das Werkzeug

Erkennung, die ohne Wasserzeichen funktioniert

Kennzeichnungen lassen sich entfernen, Metadaten überleben die Upload-Kette selten. Compliance braucht Erkennung, die das Bild selbst beurteilt — nicht nur sein Etikett.

Fraud Scanner

Klassifiziert KI-generierte und manipulierte Bilder im großen Maßstab — mit Heatmaps und Reports, auf die sich Ihre Compliance-Dokumentation stützen kann.

Zum Fraud Scanner

Image Trust Layer

Die Erkennungstechnologie darunter: trainiert auf aktuelle und ältere Generatoren, robust gegen Kompression, Zuschnitt und Re-Uploads.

So funktioniert die Technologie

Frequently asked questions

Ja. Die Pflichten knüpfen an die Rolle an — Anbieter oder Betreiber —, nicht an die Unternehmensgröße. Bußgelder orientieren sich am Umsatz, aber die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem ersten veröffentlichten KI-Bild.

C2PA ist eine starke Grundlage für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Abs. 2. Die sichtbare Offenlegung, die Betreiber für Deepfake-artige Inhalte nach Abs. 4 schulden, ersetzt es nicht — und Metadaten gehen auf dem Weg zur Veröffentlichung oft verloren. Die Verifikation bleibt Ihre Aufgabe.

Standardbearbeitung — Farbkorrektur, Zuschnitt, moderate Retusche — gilt als unterstützende Funktion und ist ausgenommen. Wesentliche Manipulation dessen, was das Bild zeigt, fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 ziehen die Grenze im Detail.

Wer Inhalte in eigener Verantwortung veröffentlicht, ist Betreiber — in der Regel Sie, nicht die Agentur. Verträge können die Arbeit intern verteilen, nicht aber die regulatorische Verantwortung gegenüber der Behörde.

Nationale Marktüberwachungsbehörden können ermitteln, Abhilfemaßnahmen anordnen und Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen — je nachdem, was höher ist.

Nein. Diese Seite fasst den Rechtsrahmen zu Informationszwecken zusammen. Für die Bewertung Ihres konkreten Setups ziehen Sie Ihre Rechtsabteilung hinzu — die technische Beweisgrundlage liefern wir gern.

Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Jetzt starten

Sprechen Sie mit unseren Experten

Erhalten Sie einen detaillierten Einblick, wie Sie sich vor bildbasiertem Betrug schützen können