Artikel 50 macht unmarkierte KI-Bilder zum Compliance-Verstoß — ab diesem Datum.
Die Transparenzpflichten des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. KI-generierte und KI-manipulierte Bilder müssen gekennzeichnet werden — maschinenlesbar durch Anbieter, sichtbar offengelegt durch Betreiber. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
maximales Bußgeld je Verstoß — oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist (Art. 99 Abs. 4)
die zwei Absätze, die KI-Bilder regeln: maschinenlesbare Kennzeichnung und sichtbare Deepfake-Offenlegung
Trefferquote von Menschen beim Erkennen von KI-Bildern — kaum besser als der Zufall (Microsoft AI for Good Lab, 2025)
genügen, um Ihren gesamten Bildbestand zu auditieren — der Plan steht unten
Was ab dem 2. August 2026 gilt
Artikel 50 unterscheidet zwischen denen, die generative KI-Systeme bauen, und denen, die sie nutzen. Beide Rollen tragen eigene Pflichten — und die meisten Unternehmen, die mit KI-Bildern arbeiten, sind Betreiber, ohne es zu wissen.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen, sodass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind — wirksam, interoperabel und belastbar, soweit technisch machbar.
Sichtbare Deepfake-Offenlegung
Wer KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse zeigen, muss das klar offenlegen. Künstlerische und satirische Kontexte genießen ein leichteres Regime — kommerzielle Kommunikation nicht.
Bußgelder ab dem ersten Tag
Nationale Marktüberwachungsbehörden können Verstöße gegen Artikel 50 mit Bußgeldern bis 15 Millionen Euro oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes ahnden. Eine Schonfrist gibt es nicht — die Pflichten sind ab dem 2. August 2026 durchsetzbar.
Was nicht darunter fällt
Unterstützende Funktionen und Standardbearbeitung, die den Inhalt nicht wesentlich verändern — Farbkorrektur, Zuschnitt, moderate Retusche — bleiben außerhalb der Kennzeichnungspflicht. Wo genau die Grenze verläuft, konkretisieren die Transparenz-Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026.
Die meisten Unternehmen sind Betreiber — und haften selbst
Anbieter (Provider)
Entwickelt ein generatives KI-System oder verändert es wesentlich. Schuldet die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Ausgabe selbst — Wasserzeichen, Metadaten, Herkunftssignale.
Modellhersteller · Bildgenerierungs-Plattformen · Unternehmen mit eigenem Fine-Tuning
Betreiber (Deployer)
Nutzt KI-Systeme in eigener Verantwortung und veröffentlicht die Ergebnisse. Schuldet die sichtbare Offenlegung — unabhängig davon, welches Tool das Bild erzeugt oder welche Agentur es geliefert hat.
Marketing-Teams · E-Commerce · Versicherer · Medienhäuser · Auftraggeber von Agenturen
Die Rolle wird je Einsatz beurteilt, nicht je Unternehmen — eine Organisation kann gleichzeitig Anbieter und Betreiber sein.
Vier Daten führten zur Durchsetzung
Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Der Verhaltenskodex des AI Office — der praktische Maßstab dafür, was als angemessene Kennzeichnung und Offenlegung gilt.
Transparenz-Leitlinien der Kommission
Die verabschiedeten Leitlinien legen Artikel 50 aus: Anwendungsbereich, Ausnahmen und das Zusammenspiel von maschinenlesbarer Kennzeichnung und sichtbarer Offenlegung.
Digital Omnibus on AI im EU-Amtsblatt
Verordnung (EU) 2026/1744 wird veröffentlicht — die letzten Anpassungen am Rechtsrahmen, wenige Tage vor Geltungsbeginn.
Artikel 50 gilt
Die Transparenzpflichten und das Bußgeldregime sind in allen 27 Mitgliedstaaten durchsetzbar.
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Jedes Bild wird eingeordnet: KI-generiert, KI-manipuliert oder authentisch — inklusive aktuellem Kennzeichnungsstatus, Metadaten und Herkunftssignalen.
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Erkennung, die ohne Wasserzeichen funktioniert
Kennzeichnungen lassen sich entfernen, Metadaten überleben die Upload-Kette selten. Compliance braucht Erkennung, die das Bild selbst beurteilt — nicht nur sein Etikett.
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So funktioniert die TechnologieFrequently asked questions
Ja. Die Pflichten knüpfen an die Rolle an — Anbieter oder Betreiber —, nicht an die Unternehmensgröße. Bußgelder orientieren sich am Umsatz, aber die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem ersten veröffentlichten KI-Bild.
C2PA ist eine starke Grundlage für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Abs. 2. Die sichtbare Offenlegung, die Betreiber für Deepfake-artige Inhalte nach Abs. 4 schulden, ersetzt es nicht — und Metadaten gehen auf dem Weg zur Veröffentlichung oft verloren. Die Verifikation bleibt Ihre Aufgabe.
Standardbearbeitung — Farbkorrektur, Zuschnitt, moderate Retusche — gilt als unterstützende Funktion und ist ausgenommen. Wesentliche Manipulation dessen, was das Bild zeigt, fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 ziehen die Grenze im Detail.
Wer Inhalte in eigener Verantwortung veröffentlicht, ist Betreiber — in der Regel Sie, nicht die Agentur. Verträge können die Arbeit intern verteilen, nicht aber die regulatorische Verantwortung gegenüber der Behörde.
Nationale Marktüberwachungsbehörden können ermitteln, Abhilfemaßnahmen anordnen und Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen — je nachdem, was höher ist.
Nein. Diese Seite fasst den Rechtsrahmen zu Informationszwecken zusammen. Für die Bewertung Ihres konkreten Setups ziehen Sie Ihre Rechtsabteilung hinzu — die technische Beweisgrundlage liefern wir gern.
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